Brandaktuelle Pressemitteilung vom BMU mit den neuen Richtlinien zum MAP, die ab 15.08.2012 gültig sein werden. Ich habe hier für Sie die wesentliche Eckpunkte zusammengefasst:
Basisförderung:
Die Mindestförderhöhe beträgt 1500 €, der Fördersatz von 90 €/m² bleibt dabei unverändert.
Beispiel:
SONNENKRAFT-Solar Set Comfort E mit PSR 500 und 10,1 m² Bruttokollektorfläche SKR500:
ursprüngliche Förderhöhe 990,- €
Förderhöhe ab 15.08.2012 1.500,- €
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Erhöhung 510,- €
Die Mindestkollektorfläche bei Flachkollektoren bleibt weiterhin bei 9m² Bruttokollektorfläche. Die Übersicht zu den neuen Fördersätzen wird derzeit vom BAFA erstellt und am 15.08.2012 online gestellt
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