Möglicherweise besteht allerdings eine Anzeigepflicht beim Versicherungsanbieter. Wie? Das hat Ihnen noch keiner gesagt? Gut das Sie hier gelandet sind!
Die Sonnenkollektoren von Solarheizungsanlagen sind in der Regel als Gebäudebestandteile in einer bestehenden Gebäudeversicherung mitversichert.
Die Solaranlagen sind, je nach Versicherungsanbieter, in der Regel gegen die Gefahren Feuer, Überspannungsschäden bei Blitz, Sturm, Hagel und Elementarschäden mitversichert.
Hinweis: Es besteht allerdings eine Anzeigepflicht beim Versicherungsanbieter. Die thermische Solaranlage wird als Teil des Gebäudes betrachtet und der Wert des Hauses wird entsprechend angepasst.
Bei Glasbruch am Kollektor z.B. trägt die Gebäudeversicherung die Kosten für die Instandsetzung bzw. die Erneuerung des Sonnenkollektors, wenn Glasschäden in der Gebäudeversicherung des Hauses mit eingeschlossen sind. Quelle: Auszug Sonnenkraft Solarsysteme
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